Copyright-Verletzung durch Einbindung des flickr-Badge?

Vom 5. März 2008, Kategorie(n): Fotografie

Folgender Sachverhalt:

Wir nutzen auf einer Seite über England ein von flickr angebotenes Badge. Das Badge durchsucht nach unseren Vorgaben die flickr Datenbank auf bestimmte Tags, und zeigt dann Thumbnails passender Fotos der flickr User an. Die Tumbnails verlinken auf das Original-Bild der User, und werden vom flickr-Server geladen.

Im Flickr-Forum hat sich nun ein User darüber beschwert, dass auf der Seite seine Fotos “eingebunden” sind, und dass wir damit sein Copyright, und natürlich auch das aller anderen Fotografen, die ihre Fotos nicht auf Creative Commons-Basis freigegeben haben, verletzen.

Wir möchten selbstverständlich keine Rechte verletzen. Die Frage ist nun: Wenn flickr dieses Badge zur Verfügung stellt (wir haben da nichts dran geschraubt), ist es dann ein Verstoss, es einzusetzen? Es gibt darin übrigens keine Möglichkeit, nur auf Bilder mit CC-Lizenz zurückzugreifen.

Ich habe flickr bereits angeschrieben, ihnen den Sachverhalt erklärt, und um ihre Meinung gebeten, aber bisher gab es noch keine Antwort.

Hat von euch jemand Erfahrung damit? Kann jemand helfen? Die Sache ist dringend.

Update (06.03.08)

Nach einem erneuten Post von mir im deutschen flickr Forum, hat sich jemand vom deutschen flickr Staff zu Wort gemeldet:

“Wie du dem englischen Thread entnehmen kannst, wird dein Internetauftrit von der Community als kommerziell wahrgenommen, da mit den Google-Anzeigen Geld verdient wird und die Internetseite von einer Firma betrieben wird.
Aus diesem Grund sollte der Flickr Badge grundsätzlich auf kommerziell betriebenen Internetangeboten nicht genutzt werden. Die Flickr-API ist in deinem Fall eindeutig die bessere Wahl, da Du hier über diese Programmierschnittstelle auch die Möglichkeit hast festzulegen, welche Lizenz die angezeigten Bilder haben dürfen.”

Was mich etwas verwirrt ist dass die Begründung auf der Meinung einzelner flickr-User beruht. Ein Hinweis auf entsprechende offizielle Regelungen seitens flickr hat er (noch) nicht genannt. Ich habe aber nachgefragt, und warte auf eine Antwort.

Update 2 06.03.08

Ich habe eine zweite Antwort bekommen:

“Flickr-Module (Badges) können nur erstellt werden, wenn man an seinem persönlichen Account angemeldet ist. In unseren Community-Richtlinien weisen wir eindeutig darauf hin, dass Flickr Accounts nur für den privaten Gebrauch bestimmt sind und nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden dürfen.

Flickr Accounts sind für die persönliche Nutzung vorgesehen.

Missbrauchen Sie Flickr nicht für kommerzielle Zwecke.
Flickr ist ausschließlich für den privaten Gebrauch gedacht. Wenn wir feststellen, dass Sie Produkte, Dienstleistungen oder sich selbst durch Ihren Fotostream vermarkten, legen wir Ihren Account still. Jede sonstige kommerzielle Nutzung von Flickr, Flickr Technologien (einschließlich APIs, Flickrmail usw.) oder Flickr Accounts bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch Flickr.

Hieraus ergibt sich, dass der Badge nicht auf kommerzielle Weise eingesetzt werden darf.”

Wir haben bereits heute Mittag das Badge entfernt, um das Problem zu beseitigen. Danke euch, für eure Meinungen, wie man sehen kann, ist es für niemanden, auch nicht für flickr User tatsächlich nachvollziehbar, welche Rechte in welcher Situation greifen.

Es liegt also an flickr als Anbieter, ob sie nicht nur eine Plattform betrieben, sondern auch dafür sorgen, dass in unmissverständlicher Weise auf die jeweiligen Nutzungsbedingungen hingewiesen wird.

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31 Reaktionen zu “Copyright-Verletzung durch Einbindung des flickr-Badge?”

  1. […] Hilfe gebrauchen. Kennt sich jemand gut mit Copyrights und flickr aus? Dann bitte hier lesen: Copyright-Verletzung durch Einbindung des flickr-Batch? Tags: Fotografie, copyrights, […]

    flickr Copyrights - StyleSpion
  2. es gibt tatsächlich kein licence als parameter, dämlich. vielleicht filtert flickr die all rights reserved bilder ja mal raus, wie sie es bei den rss-feeds getan haben; wobei das auch nur die halbe miete ist.

    to01
  3. Ich gehe davon aus, dass in den Nutzungsbestimmungen solche Fälle geregelt sind, sprich: dass alle Nutzer gewisse Nutzungsrechte abtreten, da musst Du nachschauen. Wenn’s tatsächlich nicht geregelt sein sollte, dann hat Yahoo Mist gebaut, ganz streng genommen verstosst ihr aber gegen das Urheberrecht.

    rene
  4. […] auf einer Webseite potentiell das Copyright von Flickr-Fotografen ? Diese Frage stellt heute Kai Müller (Designer) an die Experten des Bildrechtes : Zu lösendes Problem : “Wir nutzen auf […]

    Dringend : Copyright vs. Flickr-Badge
  5. Ja, da gibt es eine Möglichkeit:
    http://www.picspack.de/blog/2008/02/22/wordpress-plugin-photo-dropper/

    Der PhotoDropper such nur nach solchen Bildern, die eben der Creative Commons License entsprechen. In der erweiterten Flickr-Suche kann man das ja auch als Suchkriterium angeben. Man kann auch noch anchecken, dass nur kommerziell verwendbare Bilder gefunden werden.

    Wenn die Suche also dahingehend parametrisierbar ist, dann sollte das auch mit dem Badge irgendwie zu machen sein.

    cu,
    mikum

    picspack
  6. Leider war das keine Antwort auf die Frage. Das Tool habe ich hier auch vorgestellt. Die Frage bezieht sich auf die Nutzung des von flickr selbst zur Verfügung gestellten Badges - nicht auf andere Tools.

    Kai Müller
  7. Kai,

    ein paar grundsätzliche Ausführungen zum Thema (Renes Hinweis ist ebenfalls hilfreich):

    - Thumbnails können urheberrechtlich geschützt sein, Thumbnails von Fotografien sind es in aller Regel

    - Rechte liegen immer zunächst beim Urheber, bei Bildern also beim Fotografen

    - ein Seitenbetreiber (Flickr) kann einem Dritten nur dann Rechte an gehosteten Inhalten einräumen, wenn er selbst durch den ursprünglichen Rechteinhaber hierzu berechtigt ist, er also gleichsam etwas weitergeben kann

    - das einseitige Zur-Verfügung-Stellen einer Funktionalität ändert daran nichts - dies (für sich genommen) ändert ja nicht die Rechtslage zwischen Seitenbetreiber und Urheber

    - um zu klären, ob Flickr a) überhaupt dazu berechtigt ist, Rechte an Dritte weiterzugeben, und b) ob sie, wenn sie dazu berechtigt sind, dies auch wirklich tun, wirst Du um einen Blick in die AGB nicht umhinkommen

    Henning_K
  8. Danke für deine Ausführung, Henning. Das Thema AGB von flickr ist komplex. Es ist ja nicht so, als hätte ich nicht bereits versucht, dort etwas herauszufinden…

    Dass flickr allerdings eine Schnittstelle anbietet, die automatisch zur Rechteverletzung führt, finde ich sehr bedenklich.

    Die rechtlichen Argumente, die ich seit gestern höre, erscheinen jedoch schlüssig, und ich denke, wir werden dieses Script aus der Seite entfernen, um keinen Fotografen in irgendeiner Weise zu schädigen.

    Kai Müller
  9. Aus den AGBs:

    http://de.docs.yahoo.com/info/utos.html

    In Bezug auf alle anderen Inhalte, die Sie zur Veröffentlichung in einem öffentlich zugänglichen Bereich des Dienstes übergeben, gewähren Sie Yahoo! damit das gebührenfreie, unbefristete, unwiderrufliche und nicht ausschließliche Recht, einschließlich des Rechts zur Gewährung von Unterlizenzen, diese Inhalte (ganz oder teilweise) weltweit zu nutzen, zu vervielfältigen, zu modifizieren, anzupassen, zu veröffentlichen, zu übersetzen, zu bearbeiten, zu verbreiten, aufzuführen, darzustellen und/oder den betreffenden Inhalt während der gesamten Dauer der Rechte, die an dem Inhalt bestehen, in andere Werke, Medien oder Technologien, gleichgültig ob sie gegenwärtig bekannt sind oder erst noch entwickelt werden, in welcher Form auch immer, zu übernehmen.

    Damit dürftet ihr aus dem Schneider sein, aber: ich bin kein Jurist.

    rene
  10. Danke für Hinweis und Link, Rene. Die Frage ist nun, ob das Badge auf unserer Seite zum “Yahoo-Network” (Unterlizenz, da wir keine Daten/Bilder selbst hosten) zählt oder nicht…

    Kai Müller
  11. Da hast Du ein wunderbares Minenfeld gefunden: ein britischer Fotograf der Bilder auf einer amerikanischen Website einstellt, von der aus dann Thumbnails auf einer deutschen Seite eingebunden werden. Wessen Recht soll denn jetzt gelten? Das amerikanische Copyright funktioniert ganz anders als das deutsche Urheberrecht (trotz WIPO), und das britische Recht (das ja mal teilweise Vorlage für das Amerikanische war) ist dank EU etc. eine ganz eigene Sache.
    Hierzulande könntest Du eventuell argumentieren, dass der Fotograf der Nutzung seiner Bilder durch die Flickr-Services zugestimmt hat, indem er seine Bilder als “public” eingestellt hat (das würde die Badge zulassen, aber die statische Einbindung einzelner Bilder immernoch ausschließen); oder die Badge-Funktion fällt unter “Suchmaschine” (es gab mal ein Urteil zu Thumbnails auf Google Images, das ging über §44a UrhG und weil man den Robot ja per robots.txt aussperren kann (glaube ich, ich habe kein Aktenzeichen zur Hand und IANAL)).
    Ob der Verweis auf deutsches Recht hilft, wenn Dir der Fotograf juristisch in UK oder USA zu Leibe rücken will, kann ich überhaupt nicht beurteilen (ich fürchte, dass Dir das im Zweifelsfall eher weniger hilft).
    Wenn man Streit vermeiden möchte, sollte man wohl die Badge-Funktion nur mit eigenen Bildern oder von Gruppen mit entsprechendem Vermerk in den Regeln nutzen. Das wird vielleicht besser, wenn Flickr solche Fälle in den AGB behandelt oder aber “Lizenz” als zusätzliches Suchkritierium in die Badge einbaut.

    Chris
  12. Vielleicht gefunden, aber nie danach gesucht… Danke für deine Ausführung

    Kai Müller
  13. also laut meinen verständnis nach, verletze ich keinerlei rechte, wenn ich ein solches badge einbinde!

    denn ich habe ja nicht die möglichkeit bestimmte bilder/fotos auszugrenzen. denn dies ist nur möglich, wenn der urheber selber seine arbeiten bei flickr entsprechend markiert wenn ich das richtig verstanden habe, ergo wer bei flickr seine arbeiten nicht korrekt “schützt” hat keinen anspruch darauf jemanden das einbinden zu untersagen.

    amen ;>

    stefano picco
  14. Ich habe mir die Diskussion bei flickr durchgelesen. Wenn es bloß der Illustration dient, stell doch ein paar Fotos ein, die Du gemacht hast oder die unter CC laufen. Ich achte sehr genau darauf, welche Fotos ich unter CC stelle, und möchte auch nicht, dass die anderen irgendwo verwendet werden, auch wenn es technisch möglich ist.

    Martin
  15. Ein paar Nachträge: das oben angesprochene Urteil zu Google Images ist http://miur.de/dok/615.html (LG Erfurt, Aktenzeichen 3 O 1108/05). Damit ist aber nicht geklärt, ob diese “Badge” tatsächlich eine Suchmaschine ist, bei der “im Rahmen einer Bildersuche diese Nutzungsmöglichkeit lediglich [gefördert], aber nicht [ausgeweitet]” wird (siehe Urteil) und damit dann tatsächlich die Thumbnails “von der konkludenten Einwilligung der Klägerin umfasst” sind. Das Urteil und das Paperboy-Urteil (dort verlinkt) sind übrigens tatsächlich lesenswert für solche Fälle. Möchte man aber mit diesen Urteilen argumentieren, wird sich die Frage stellen, ob die “Nutzung” durch eine Suchmaschine oder ähnlichen Dienst stattfindet oder vorwiegend zur “Dekoration” der einbindenden Seite dient und nur nachranging zur “Auffindbarmachung” der verlinkten Werke. Auch sind die Ansprüche an die Quellenangabe (”im Originalkontext” etc.) zu beachten.
    Genauso wird sich die Frage stellen, wie weit die konkludente Einwilligung in die Nutzung der Bilder geht. Zumindest nach o.g. Urteilen sind sicherlich Anschauen (und damit verbundene Vervielfältigungen wie Caches etc.), Aufnahme in Suchmaschinen und Verlinken erfasst, ob das aber auch das “automatische Dekorieren” von Seiten mit “gefundenen” Bildern einschließt, kann ich nicht beurteilen. Jedenfalls ist es sehr gefährlich, einfach anzunehmen, dass man “nicht geschützte” Bilder aus dem Netz “einfach so” verwenden kann (Stichwort Kochbuch).
    Und - um das nochmal zu wiederholen - ist das nur die ungefähre Situation nach deutschem Recht; international kann das anders aussehen. Deswegen und im Sinne des friedlichen Miteinanders würde ich auf so eine “allgemeine Badge” (eigene Bilder sind kein Problem) verzichten und eher Bilder mit passender CC-Lizenz oder nach Absprache mit den Fotografen handverlesen verlinken.
    Nach meinem “persönlichem Unrechtsempfinden” würde auch ich die Nutzung von Thumbnails per Badge als unproblematisch erachten (zumindest habe ich kein Problem damit, wenn meine Bilder so genutzt werden (zumindest solange da noch echter Inhalt zwischen den Google-Anzeigen zu erkennen ist :) )); aber ganz offensichtlich sieht das nicht jeder so und wer im Zweifelsfalle Recht bekommt, möchte ich nicht ausprobieren.

    Chris
  16. Nochmals danke, Chris. Wir werden eine Alternative suchen. Schade, dass es seitens Flickr nicht die Möglichkeit gibt, ausschliesslich auf CC-Lizenzierte Bilder zurückzugreifen.

    Kai Müller
  17. es gibt auf flickr keine Möglichkeit, seine Bilder über die Lizensierung hinaus zu schützen, außer man setzt sie auf privat, so dass letztlich nur die eigenen Kontakte Zugriff haben. Das kann es aber nicht sein. Außerdem ist der Hinweis “public” irreführend wie witzlos, denn das Gegenteil von “public” ist “private”, welches die o.g. Dateien für einen eingeschränkten Nutzerkreis meint. Ein fremder Gast wie auch ein Mitglied, dass nirgendwo auf einer “Friend/Family-Liste steht, kann diesen Unterschied gar nicht erkennen. Aus diesem Grund wurde nach langer Diskussion schließlich der Rechte-Status unter das Vorschau-Bild gesetzt.

    Im übrigen sind solche Ungereimtheiten wie die Badge-Nutzung nichts neues, nicht erst seit der Y!-Übernahme. So war es lange Zeit, nicht möglich, den “Blog-it”-Button zu entfernen, was dadurch besonders ärgerlich ist, weil der Button gut erreichbar, die Rechte-Lizenz aber z.T. weit unten in der Ecke steht.

    Probleme, wie das aktuelle, hat es wiederholt auch mit anderen API-Anwendungen und RSS-Feeds gegeben. Tatsache ist, dass die flickr-Geschäftsbedingungen zu kompliziert/unklar und widersprüchlich sind, die Anwender andererseits häufig das Kleingedruckte überlesen. Der Apparat ist zäh, oft beratungsresistent, Verbesserungen dauern.
    Solange entsprechende Filterungen nicht möglich sind, würde ich auf den Badge verzichten. Denn im Zweifelsfall hat der Fotograf mit ARR oder entspr. CC-Lizenz recht. Rückwirkend wird aber wahrscheinlich niemand Honoraransprüche geltend machen.

    widderson
  18. Ich habe oben im Beitrag ein kleines Update eingefügt.

    Kai Müller
  19. Kay drückt sich da so wunderbar indirekt aus. Ich würde das ja so formulieren: vielleicht ist die Nutzung per Badge auch in Deinem Fall legal, aber ganz offensichtlich wird sie von vielen Flickr-Usern als nicht legitim wahrgenommen. Du kannst natürlich versuchen, Deine Ansicht durchzusetzen, gegen die Fotografen und trotz der Bauchschmerzen bei Flickr, die Kay da andeutete; oder Du versuchst die Sache gütlich zu regeln: also handverlesene Bilder mit Einverständnis oder passend lizensierte Bilder via API. Auf letzterem Wege kannst Du wenigstens so ein paar Bonuspunkte für Guten Willen bekommen :) Du hast ja gesehen wie agressiv einige Leute bei Flickr schon bei - mit Verlaub - etwas ungeschickten Erklärungsversuchen reagieren. Ich empfehle dazu auch die in Flickr Central regelmäßig hochkochende Diskussion über Schmap (einfach mal danach suchen), und die machen sich tatsächlich die Mühe und bitten die Fotografen um Einverständnis. Trotzdem sind reagieren da einige Leute doch ziemlich unwirsch.

    CHris
  20. Der Gute Wille ist selbstverständlich. Ich/wir würden niemals Bilder “stehlen”. Was die hochkochende und nicht wirklich sachliche Diskussion im flickr Forum betrifft: Das sind einige wenige, die auch in ähnlichen Forenbeiträge ähnlich argumentieren. Das Gros der User hat wohl damit kein Problem. Wenn ich böse wäre, würde ich sogar sagen, dass diejenigen, die da gerade so laut rumschreien, froh sein könnten, dass ihre Bilder überhaupt irgendwo gesehen werden können. ;) Bin aber nicht böse…

    Naja, wir werden das Badge entfernen. Ob und wie wir noch einmal auf flickr Bilder zurückgreifen, wird sich zeigen.
    Traurig finde ich aber nach wie vor die Tatsache, dass flickr da Leute in eine Falle laufen lässt.

    Kai Müller
  21. Es gibt ein paar Berufskrakeeler, die nichts Besseres zu tun haben und überall ihren unmaßgeblichen Senf dazugeben. Tatsächlich ist das Thema „Bilderklau“ alt, ernst, nervig und nicht zu unterschätzen. Abgesehen von der Massen, die flickr mittlerweile überschwemmen, ist dieser Punkt ein wesentlicher Sargnagel für den Community-Gedanken und macht den Bildbestand mangels Masse schließlich uninteressant.

    Ich kann mich noch gut erinnern, wie ich auf einen dezenten Hinweis, ich wäre lieber vorab informiert worden, von einem Blogger angemacht wurde, flickr sei für Blogger und wenn mir das nicht passt, solle ich woanders hingehen. Eine Frau, die sehr wahrscheinlich im Büro der NRW-Datenschutzbeauftragten arbeitet, schrieb in ihr Blog: „ … auf Wunsch … gelöscht, den bösen Brief erspare ich Euch“. Mit Verlaub, irgendwann ist man es leid, sich zu entschuldigen, andere Leute mit seinem Kram zu behelligen, insbesondere, wenn die Qualifikation des Diebes außer Frage steht. Das gilt für die meisten Unmutsbekundungen von betroffenen Fotografen in den Foren.

    Nun verursachen Blogs nicht wirklich einen Schaden. Ein anderes Kaliber ist die offensichtlich populäre US-Kinderärztin, die ihre Ratgeber-Seite mit geklauten Bildern von arglos spielenden Kleinkindern garniert. Und geradezu bizarr die illegal flick bestückte Website der US-Anwaltskanzlei, spezialisiert auf eben jenes Thema. Derweil die Ärztin noch halbwegs in die Defensive ging, log die Anwältin dreist, es sei halt nicht immer möglich Kontakt aufzunehmen, und falls sie keine Rückmeldung bekomme, betrachte sie dies als Zustimmung. Nicht minder ärgerlich sind Fälle, wenn z.B. NY Public Radio locker anfragt, man würde gern eine Türkei-Reportage mit Bildern aus dem Istanbul-Set (72 Bilder) illustrieren. Konkretisierungsanfragen blieben unbeantwortet. Oder der BBC-Scotland Redakteur, der sich schon vorab einen Freifahrtschein für evtl. passende Fotos von den Pool-Mitgliedern holt (dazu sollte man wissen, dass aktiv bei der BCC eingestellte Dateien in deren Eigentum zur weiteren unbegrenzten Verwertung übergehen; eine Sonderregelung wurde nicht vorgestellt). In diesem Zusammenhang ist auch der berechtigte Ärger über Schmap und das Max-Portfolio zu sehen. Wenn die Leute erkennen, dass dort auf die Eitelkeit der Fotografen spekuliert und nach dem Prinzip verfahren wird: „Du arbeitest, Ich verdiene“ werden sie vollkommen zu Recht sauer. (Schmap hat übrigens eingangs deutlich erklärt, man führe die Redaktion mit allem Zip und Zap, aber für Fotos gäbe es keinen Etat. Kennt jemand einen Reiseführer ohne Bilder?) Die Krone von allem sind die (Web-)Designer, die dann noch kackfrech fordern, die Amateure sollen ihre Arbeiten gefälligst mit den passenden CC-Lizenzen ausstatten, weil sie keine Zeit hätten, die Verbindung aufzunehmen … usw. usf.

    Bei all dem nimmt es wahrlich nicht wunder, dass auch die von flickr selbst verursachten Probleme Aufruhr erzeugen. Angeschmiert sind immer die Bilder-Produzenten. Letztlich aber auch die Verwerter, weil die interessanten Sachen mittelfristig ausbleiben werden.

    Im übrigen wäre ich auch vorsichtig mit Vermutungen, welche Bilder überhaupt geguckt werden. Aus meinen eigenen Statistiken und Referrern weiß ich, dass keineswegs Katzen, Blumenmakros und anderes Explore-Verdächtiges nachgefragt wird, sondern explizit Reisefotos jenseits der touristischen Attraktionen. Einer meiner Dauerbrenner ist interessanterweise Kuttelsuppe

    widderson
  22. @widderson: du sprichst von einem anderen Thema. Es ging bei der Problematik nicht darum, dass sich jemand gezielt Bilder klaut, und so tut, als wäre das das normalste der Welt.
    Es ging darum, ob die Einbindung des Badges von flickr Copyrights verletzt. Und wenn ja, warum dieses Badge überhaupt angeboten wird.

    Kai Müller
  23. Widderson spricht vom selben Thema. Das Problem ist nämlich, dass der Content-Klau und die Arroganz der “Bilder-Abgreifer” Ausmaße angenommen hat, die weit jenseits von Gut und Böse liegen. Einige (manche? viele?) Flickr-User sind davon inzwischen ziemlich verstimmt und reagieren ausgesprochen empfindlich, so dass eine sachliche Diskussion dort kaum noch möglich ist.
    Und um wieder zur Badge zurückzukommen: diese Funktion ist ein Grenzfall. Auch Thumbnails sind immer ein Eingriff in das Urheberrecht/Copyright. Für die Argumentation in Deutschland habe ich ja schon oben Beispiele genannt; im amerikanischen Recht würde man vermutlich über “fair use” argumentieren. Nur ist “fair use” kein Recht an sich, sondern eben nur eine Verteidigungsoption, bei der das Recht des Urhebers auf Vergütung gegen einige Freiheits- (First Amendment-) Rechte des Nutzenden/Zitierenden abgewogen werden; dabei spielen dann Zweck, Art, Menge und Auswirkung der Nutzung eine Rolle. Ob “fair use” in diesem Fall Aussicht auf Erfolg hat, kann aber nur jemand mit Einblick in die aktuelle amerikanische Rechtsprechung sagen.
    Warum diese Badge da ist? Vermutlich sah das mal wie eine nette Spielerei und gute Idee aus, als das Problem mit dem Content-Klau noch nicht so groß war und sich die meisten tatsächlich noch freuten, wenn mehr Leute auf die Bilder guckten; und Flickr ist einfach zu träge, zu beschäftigt oder was auch immmer um die Funktion anzupassen oder einen entsprechenden Hinweis dadranzuschreiben.

    Was Widderson über die Aggressivität der (zum Teil) “professionellen” Bilderklauer schreibt kann ich bestätigen: ich fand eines meiner Bilder abgedruckt in einem Reklameblatt (das Bild hatte ich kurz vorher zu Demonstrationszwecken ausnahmsweise in höherer Auflösung ins Netz gestellt), und auf die Anfrage, was denn die Firma an Honorar zu zahlen gedenke, kam eine recht pampige Antwort (als Amateur solle man sich nicht so anstellen, und wer hochaufgelöste Bilder ins Netz stellt sei ja sozusagen einverstanden), die wenig Zahlungswillen erahnen lies. In dem Fall war das einfach weil alles in Deutschland, letztendlich musste die Firma mehr zahlen als ich ursprünglich erhofft hatte, und der Anwalt hat sich auch noch gefreut. Bis heute ist mir schleierhaft, wie die die Reklame mit dem geklauten Bild ausgerechnet hier verteilen konnten… In dem Sinne kann ich durchaus verstehen, die gleich den Anwalt einschalten; wenn man ein paar Mal pampig angemacht worden ist, erspart man sich den Ärger gleich.
    Hatte ich mal erwähnt, dass so ein Kommentarfeld nicht wirklich für Besinnungsaufsätze geeignet ist?

    Chris
  24. Um das noch mal zu verdeutlichen, es ging mir nicht darum, die aktuelle Badge-Geschichte in die Reihe des aktiven Bilder-Klaues einzureihen.

    Aber für die Betroffenen kommt das letztlich aufs selbe raus. Und im Zweifelsfall wissen die auch nicht, was da nun konkret dahinter steckt. Und für die manchmal auch so offensichtliche Dummheit/Fahrlässigkeit/Arroganz so mancher Verwerter müssen die auch schon längst kein Verständnis mehr haben. Deshalb wehren die sich, und sie wehren sich direkt beim Verursacher, weil sie wissen, dass sie von flickr keine Hilfe erwarten können, auch dafür gäbe es Beispiele (so der Film „23“). Deshalb verläuft die Diskussion in den Foren genauso wie sie läuft. Allerdings wissen die wenigsten Verwerter, was auf flickr sonst noch so abgeht, das macht ihre Verhandlungsposition nicht gerade einfacher.

    In diesem Zusammenhang sei abschließend noch das Beispiel Rebecca erwähnt. Als die unter einem Foto ihre Diebstahlerfahrungen mit einer Londoner Galerie beschrieb, hat flickr ca. 400 Kommentare dazu ultimativ gelöscht und mit der Schließung ihres Accounts gedroht. Dabei ist Rebecca DIE flickr Erfolgsgeschichte.

    Das beantwortet auch in gewisser Weise die Frage, warum dieses Badge überhaupt angeboten wird. Die Antwort ist, dass flickr nicht „denkt“, zumindest nicht logisch und/oder vorausschauend konzeptionell. Der o.g. „Blog it“ Button fällt in dieselbe Kategorie. Man kann m.E. nicht mit mehrfach differenziertem Copyright-Schutz werben und gleichzeitig die Nutzer demonstrativ auffordern, Fotos wahllos zu bloggen/kopieren, noch dazu bei dem gegebenen Layout. Haben sie aber trotzdem gemacht, gegen den anhaltenden Protest der Fotografen. Möglicherweise hat in diesem Fall mal die Yahoo-Übernahme geholfen, die Maßnahme zu differenzieren, denn es gab mächtige Drohungen in Richtung Y!-Rechtsabteilung, hat aber insgesamt ziemlich lange gedauert.

    Auch im Tagesgeschäft wird immer wieder deutlich, dass eben nicht gedacht, sondern schlicht gemacht wird, spontan, konzeptionslos, aus dem Bauch heraus nach Tagesform. Manchmal sind die Konsequenzen sofort spürbar, manchmal später und manchmal ist es purer Zufall, wenn Widersprüche sichtbar werden. Offizielle Entschuldigungen sind eher selten, rotzige Rechtfertigungen/Angriffe seitens der Kundenbetreuung wahrscheinlich. In diesem Fall wird es keine weiteren Eingeständnisse durch das Management geben, der Anwender hat gefälligst zu prüfen, ob es hinhaut. Die Einlassung des dt. Moderators, die er wohl eigenverantwortlich verfasst hat, ist insofern ein diplomatischer Versuch, die Wogen allseits zu glätten. Heather Champ und George Oates formulieren da erheblich robuster im Sinne der Firma.

    Und ja, das Badge verletzt das Copyright des Fotografen, denn unabhängig davon, was sonst noch für Thumbnails gilt, wird das Foto dort ganz eindeutig in einen bestimmten zweckfremden Zusammenhang gestellt, den der Autor nichts zwangsläufig dulden muss. Die bloße Dateigröße kann hierbei keine Rolle spielen. Darüberhinaus ist es ja auch Zweck der Vorschau, den Link anzuklicken, um durch das dann sichtbare Ergebnis von der Qualität der Ausgangsseite/des Ursprungsproduktes überzeugt zu werden. Im übrigen wird ein solches Badge auf Drittseiten doch wohl kaum eingesetzt, um den Besucher auf flickr aufmerksam zu machen und ihn anschließend an flickr zu verlieren.

    Es sollte hier an anderer prominenter Stelle die Empfehlung geben, sofort den Rückzug anzutreten, wenn – aus welchem Grund auch immer - geschützte Inhalte in Mitleidenschaft gezogen werden. Denn wenn flickr auch wenig für seine Kunden tut, die Unantastbarkeit von ARR an und für sich wird nicht aufgeweicht. Die ursprüngliche Problemlösung bleibt davon unberührt.
    Ach ja, den Umfang der Firmen-Arroganz beweist nichts so eindrucksvoll wie die leidige Censorship-Debatte ..

    p.s. 1: wäre es vielleicht möglich, die erste Klammer bei dem Link im vorigen Beitrag zu korrigieren?

    p.s. 2: mit Besinnungsaufsätzen hab ich gar keine Probleme ..

    widderson
  25. Widderson, wir sind uns einig. Die Flickr-Kerntruppe sind vor allem Techniker (und als solche auch gar nicht so schlecht, den Laden in der Größe am Laufen zu halten, auch wenn’s manchmal etwas knirscht), aber was Kommunikation mit den Usern/Kunden angeht, sind sie doch oft etwas sehr robust, damit kommen die Wenigsten klar; und leider merken sie auch nicht immer, wenn sie mal wieder an der “Community” vorbeireden, siehe die Filtergeschichte, siehe Rebekka, siehe gerade aktuell den Ausfall der “Photos from your Contacts” (es hat mehrere Tage und einen Riesenaufstand gebraucht, bis es tatsächlich eine offizielle Ankündigung zu dem Thema gab). Diese Art der Kundenkommunikation war vielleicht noch OK, als Flickr ein Insidertip für eine Handvoll Geeks mit Kameras war, aber mit hunderttausenden Usern über die ganze Bandbreite von “richtig professionellen” Fotografen über Leute mit zigtausenden Partypics bis hin zu den “Spezialisten” mit vorwiegend zusammengeklauten Bildern werden sie mit so einer Kommunikation noch öfter ihren Spaß haben. Allerdings haben inzwischen, seit Yahoo und damit ein “Big Business” hinter Flickr steht, nur noch wenige Verständnis für schlechte Kommunikation, der “Startup-Bonus” ist im Wesentlichen verspielt.

    Chris
  26. „ … Die Flickr-Kerntruppe sind vor allem Techniker (und als solche auch gar nicht so schlecht …“
    Yep, zu einem Zeitpunkt X wurden die Service-Front-Damen aus der Censorship-Debatte abgezogen und durch Herren aus dem Backstage-Bereich ersetzt, und auf einmal gab es eine Ahnung von Dialog, aber dann waren ja alle weg … Irgendwann ist flickr so eine Art Photobucket mit erweiterter Kommentier- und Sortierfunktion …
    .
    Und ein letztes Mal, warum ich das alles so ausführlich schildere: flickr ist ein heißes Pflaster für Dritte. Das meint nicht nur die halbgaren AGB etc. und wütende Nutzer. Wer einmal die Meute gegen sich hat, braucht sich um Negativ-Schlagzeilen nicht mehr zu sorgen. Daher immer besser die Autoren direkt anschreiben und bei kommerzieller Nutzung ein Honorar anbieten bzw. bei bloßer Server-Refinanzierung durch Werbung den Sachverhalt erklären. Das müssen keine größeren Beträge sein, aber die Partner dürfen nicht das Gefühl haben, ausgebeutet zu werden. Es geht schlicht um den Respekt gegenüber der Leistung der anderen.
    .
    Zum Thema: Xerxes von flickr hat sich gemeldet und die Quelle für ausschließlich nicht-kommerzielle Nutzung zitiert. Das ARR-Problem ist damit aber nicht beendet.
    .
    http://www.flickr.com/help/forum/67532/#reply406385

    widderson
  27. Wie verhält sich das eigentlich mit der “Blog This” Funktion? Die kann man ja auch deaktivieren, wenn man will. Kann ich dann davon ausgehen, dass der User sein Einverständnis gibt seine Bilder zu bloggen, wenn er die Funktion zur Verfügung stellt?

    Und die Aussagen von Flickr bezüglich kommerzieller Nutzung verstehe ich auch nicht ganz:

    “Aus diesem Grund sollte der Flickr Badge grundsätzlich auf kommerziell betriebenen Internetangeboten nicht genutzt werden. Die Flickr-API ist in deinem Fall eindeutig die bessere Wahl…”

    Und wie passt dann diese Aussage? Oder steh` bzw. sitz` ich gerade auf´m Schlauch?

    “Jede sonstige kommerzielle Nutzung von Flickr, Flickr Technologien (einschließlich APIs, Flickrmail usw.) oder Flickr Accounts bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch Flickr.”

    Bigod
  28. Ich wäre grundsätzlich vorsichtig, da irgendetwas aus den eingeblendeten Symbolen zu folgern. Wenn’s jemandem doch nicht passt, wird er das vermutlich recht deutlich und öffentlich äußern, womit Du dann schon nicht mehr sonderlich gut dastehst, und jeder Versuch der Rechtfertigung über “konkludente Einwilligung”, “Suchmaschine” oder “fair use” (je nach Art der Nutzung und zutreffendem Rechtssystem) ist ein Tanz auf sehr dünnem Eis (mal ganz abgesehen davon, dass man sich mit so einer Argumentation selten Freunde macht). Mein Tip wäre, dass eine vernünftig formulierte Anfrage der sichere Weg ist und auch nichts kostet.

    Die Sache mit der API ist ganz einfach: Du musst zuerst einen entsprechenden API-Key anfordern (und dabei angeben, was Du vorhast) und erklärst dabei, dass Du die Rechte der Fotografen respektierst (so ganz grob zusammengefasst). Ich gehe davon aus, dass im Problemfall Dein Key ganz schnell wieder stillgelegt wird. Für den vorliegenden Fall ist der Vorteil des API, dass damit die Bilder auch nach Lizenz gefiltert werden können.

    Chris
  29. ich bezweifele sehr, dass man sich im Ernstfall bei einem gebloggten ARR-Foto auf den Button berufen kann, denn ich gehe von folgendem Szenario aus:
    .
    Bei einem neuen Konto stehen die Bilder per default auf ARR; alle API-, Blog- und sonstigen Scheunentore sind weit offen. Der Neukunde wird nicht angehalten, seine Profileinstellungen zu kontrollieren, und schon gar nicht wird er über die Bedeutung und Konsequenzen der Funktionen aufgeklärt. Der Neukunde muss also nicht zwingend wissen, welche Einflußmöglichkeiten er auf die Funktionen hat. Wie gesagt, ich vermute, dass es so ist.
    Für Altkunden: ich selbst habe von Änderungen immer eher zufällig durch Forendiskussionen erfahren.
    .
    Möglicherweise steht ab und wann was im flickr-Blog. Das hielte ich aber für unzureichend, weil dieses Blog separat aufgerufen werden muss. Anders wäre es bei den flickr-news auf der persönlichen homepage. Idealerweise gäbe es entsprechende Rundmails. Aber tatsächlich existieren die eben nicht.
    .
    Es wird bei gebloggten Fotos so sein wie bei allen anderen API-, RSS- und Badge-Anwendungen. Es liegt am Verwerter, sich nach allen Seiten abzusichern. Und ARR immer geht vor.

    widderson
  30. mal abgesehen von dem wichtigen thema hier, aber was ist mit neuen beiträgen? ich bin hungrig kai! :P

    stefano picco
  31. Kai,
    wir sind eine
    Webdesignagentur in den USA (www.ardis-creative.com) und haben es dort naturgemaess mit den klagefreudigsten Anwaelten der Welt zu tun. Das vorausgeschickt, denke ich, dass wir hier keine Probleme mit der Verlinkung haetten.
    Die Tatsache, dass Du Google-Anzeigen zulaesst, macht Dich nicht zu einem Copyright-Verletzer. Ein Blog ist vielmehr als eine Site zu sehen, die aehnlich eines News-Portals - wie CNN.com - “Nachrichten” verbreitet. Jedes News-Portal lebt von seinen Anzeigen und verlinkt Informationen, die eben nicht in erster Linie andere Inhalte zum eigenen Vorteil nutzt sondern den Vorteil der Leser durch das Berichten ueber oeffentlich zugaengliche Inhalte herstellt. Ein Nutzer von Flickr will (!) seine Inhalte zugaenglich machen. Er schliesst die weitere Verbreitung ausdruecklich nicht aus. Ein News-Portal verbreitet dieses Interesse. Es schadet ihm nicht. Schaden wuerde erst erfolgen, wenn ein Leser des News-Portals die Inhalte (Fotos) werblich (zur Werbung fuer ein Produkt…) benutzen wuerde. Es handelt sich hier um den klassischen Fall, dass der Bote der Nachricht bestraft werden soll.

    Peter Einheuser

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